Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
Liebe Verbandsmitarbeiterinnen und Verbandsmitarbeiter,
in diesem besonderen Fall beginnen wir unsere Gegendarstellung mit folgendem Gedankenspiel:
Stellen Sie sich vor, Sie werden in Ihrer jeweiligen Liga mit großem Abstand Meister, haben den Aufstieg vor Augen. Alle Punkte sprechen für Ihren Verein, Sie sind Erster in der Tabellenkonstellation, die erkämpften Punkte, die erzielten Tore, eben alles, was Sie nach allen Spielen auf Platz 1 stehen lässt. Die eigentlichen Regularien sind klar geregelt, Platz 1 berechtigt zum Aufstieg.
Und dann kommen plötzlich Faktoren zum Tragen, die überhaupt nichts mit Ihrem sportlichen Erfolg zu tun haben. Als würde man den Meister auf einmal nach Trikotfarben, Sportheimgröße oder Bratwurst am Spielfeldrand definieren.
Genau so war die Vorgehensweise in dem aktuell beschriebenen Fall bei den Schiedsrichtern in der Oberliga BW.
Die Art und Weise, mit diesem Thema an die Öffentlichkeit zu gehen, war zu keinem Zeitpunkt der Plan, doch wenn man sich mit diesem Thema an die Verantwortlichen des wfv Verbandes wendet, bekommt man nur unzufriedenstellende Antworten, besser gesagt fadenscheinige Ausreden. Wichtig ist auch zu betonen, dass es sich nicht um persönliche Befindlichkeiten handelt, sondern es einzig um die Sache geht, wie der Umgang im Schiedsrichter Wesen aktuell abläuft.
Die Schiedsrichter stehen in einem freundschaftlichen, aber doch konkurrierenden System und streben ebenso den sportlichen Erfolg an wie die Vereine, durch ein Beobachtungssystem in der jeweiligen Liga ergibt sich zwangsläufig pro Saison der Auf- oder Abstieg, Freud und Leid liegen dabei sicher oft nah beieinander.
Am vergangenen Freitag hat sich die Geschäftsführung des wfv veranlasst gesehen, auf einen Presseartikel zu reagieren. In dieser Stellungnahme wird die Auffassung vertreten, dass die Verzögerung in dem Rechtsstreit auf das prozessuale Vorgehen unseres Schiedsrichters zurückzuführen sei.
Dies ist jedoch eine nur sehr verkürzte und im Ergebnis letztlich auch unzutreffende Wiedergabe der tatsächlichen Umstände.
Fakt ist:
Unser Schiedsrichter hat beim Amtsgericht Stuttgart bereits am 06.03.2025, also in der Woche, in der die Oberliga Baden-Württemberg in die Rückrunde gestartet ist, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den wfv beantragt.
Hintergrund:
Bis zum Ende des Kalenderjahres 2024 hat unser Schiedsrichter in seinen fünf Spielen insgesamt 1.211 Punkte erhalten und somit einen Punkteschnitt von 242,2 erreicht. Er hat damit unter allen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern in Württemberg den ersten Platz in der Oberliga erreicht. Der Zweitplatzierte Timon Ulrich hat 1.210 Punkte und damit einen Schnitt von 242,0. Der Drittplatzierte Jonathan Woldai hat 1.208 Punkte bei einem Schnitt von 241,6 und der Vierte John Bender 1.207 Punkte bei einem Schnitt von 241,4.
Vincent Schöller ist somit nach den Beobachtungsergebnissen und den Punktzahlen zum Ende des Kalenderjahres 2024 der beste Schiedsrichter in Württemberg.
Am 04.11.2024, zu einem Zeitpunkt also, als die Saison bereits weit fortgeschritten war, wurden die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter der Oberliga darüber informiert, dass die Aufstiegskriterien geändert werden und lediglich zwei Schiedsrichter aus Württemberg „ausgewählt“ würden, die dann um den Aufstieg in die Regionalliga pfeifen dürfen.
Zu diesem Zeitpunkt sollen die später Dritt- und Viertplatzierten noch auf den Plätzen 1 und 2 gestanden haben. Nach Ende der Vorrunde standen jedoch Schöller und Ulrich auf den beiden ersten Plätzen. Gleichwohl wurden weder Schöller noch der Zweitplatzierte für einen der beiden Plätze um den Aufstieg gemäß benannt. Stattdessen hat sich der Verbandsschiedsrichterobmann für den Dritt- und Viertplatzierten entschieden, wobei ergänzend auszuführen ist, dass der Drittplatzierte zugleich Mitglied im Verbandsschiedsrichterausschuss ist, dem Gremium also, dem der Verbandsschiedsrichterobmann Volker Stellmach vorsteht. Ein Schelm der Böses dabei denkt…
Im Rahmen der Obleute-Tagung bzw. im Rahmen eines Workshops der Obleute wurde diese Entscheidung kontrovers diskutiert. Der Verbandsobmann lehnte eine Änderung der Entscheidung ebenso ab, wie letztlich der Verbandsvorstand.
Vincent Schöller hatte demnach keine andere Wahl, als die Entscheidung des VSRO und des Verbands durch ein ordentliches Gericht überprüfen zu lassen. Dabei spielt die Zeit gegen ihn, weil die Beobachtungsqualifikation zum Ende des Monats April bereits abgeschlossen sein muss und der Verband bereits Fakten schafft, indem die beiden Nominierten bereits an der Aufstiegsbeobachtung teilnehmen.
Das Amtsgericht Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass wenn Vincent Schöller im Falle eines Aufstiegs auch Spiele als Assistent in der 3. Liga bekommt, der Wert des Verfahrens oberhalb eines gewissen Betrags liegen würde, so dass dann nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht sachlich zuständig wäre.
Zugleich hat aber das Amtsgericht Stuttgart bereits am 12.03.2025 auch darauf hingewiesen, dass die Zivilprozessordnung vorsieht, dass das Gericht dann zuständig wird, wenn der wfv mündlich zur Sache verhandelt ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen.
Exakt dies verschweigt der Verband jedoch - wohl wissentlich - in seiner Stellungnahme.
Mit anderen Worten:
Hätte der wfv in Person des Geschäftsführers Thumm am 26.03.2025 nicht die Verhandlung in der Sache verweigert, sondern wäre Bereitschaft zur Verhandlung bestanden, wäre der Fall erstinstanzlich jedenfalls bereits entschieden.
Hinzu kommt – und das soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden – dass aus Sicht der Gruppe Calw jedenfalls seitens des wfv den tatsächlichen Gegebenheiten und Gepflogenheiten in der Vergangenheit Vincent Schöller entgegenstehend behauptet wird, dass unser Schiri im Falle eines Aufstiegs in die Regionalliga in der nächsten Saison trotz Erreichens der 30 Jahre als SR-Assistent in der 3. Liga eingesetzt werden könnte.
Das war zumindest in den letzten 10 Jahren bei keinem einzigen Schiri des wfv dieses Alters, der in die Regionalliga aufgestiegen ist, der Fall. Es mag eine Altersgrenze nirgends niedergeschrieben sein, wohlwissend, dass der nächste Rechtsstreit drohen würde (siehe Manuel Gräfe). Gelebt wird sie und das weiß der wfv auch – seit Jahren.
Ebenso widersprüchlich waren die Aussagen von Herrn Thumm vor Gericht, als er zum Ausdruck gab, dass der Beobachtung der Schiedsrichter aus seiner Sicht ohnehin kein allzu hoher Stellenwert zugeschrieben werden darf und man sich ähnlich wie in einem Vorstellungsgespräch auch für Bewerber Nr.3 oder Nr.4 entscheiden würde. Hierbei sei die Frage erlaubt, wie man sich qualitativ verbessern will, wenn man sich gegen die Erstplatzierten entscheidet. Und ebenso die Frage, ob die Vereine im wfv Gebiet jährlich einen Betrag im sechststelligen Bereich zahlen müssen, wenn das Beobachtungssystem laut Herrn Thumm so irrelevant ist. Zumal der Verbandsschiedsrichter Obmann Stellmach doch auf den Lehrgängen der Schiedsrichter stets geäußert hat, dass unter seiner Führung der Schiedsrichter die ersten Plätze immer aufsteigen werden.
Genau aus diesen aktuell unzufriedenstellenden Aufstiegsregularien haben sich inzwischen die Verbandsschiedsrichter Obleute aus dem württembergischen, badischen und südbadischen Fußballverband in einer Mediation darüber geeinigt und schriftlich vereinbart, dass die aktuelle Aufstiegsregelung mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden soll. Dies hätte zur Folge, dass jeder Verband künftig einen Platz für den Aufstieg in die Regionalliga Südwest melden könnte.
In den letzten Jahren standen bei drei Landesverbänden nur zwei Aufstiegsplätze zur Verfügung, worunter die Zusammenarbeit der Landesverbände stark litt.
Diese Vereinbarung lag im Übrigen auch den Präsidenten der Landesverbände vor, die das bereits unterzeichnete Dokument allerdings abgelehnt haben.
Dennoch hat sich der Verband dazu veranlasst gesehen mit exakt diesem formalen und faktisch unzutreffendem Argument den Streitwert zu erhöhen und mit der gleichzeitig erhobenen Rüge den Rechtsstreit unnötig zu verzögern.
Im Namen der Schiedsrichtergruppe Calw
Mit sportlichem Gruß
Benjamin Haug
Obmann
Schiedsrichtergruppe Calw
Siegfried Schall, Hagen Breitling und Waleed Alswiriy gehören zu den 18 Referees, die neu bei der Schiedsrichtergruppe Calw dabei sind. Unserer Redaktion erzählen sie, warum sie sich für diesen manchmal unbequemen Job entschieden haben.
Link zum Artikel des Schwarzwälder Boten