Wie jedes Jahr werden auch zur Saison 2021/2022 die neuen Fußballregeln vom IFAB durch die Regeländerungen 21/22 an die Erfahrungen der letzten Saison angepasst.

Diese werden dann in die neuen DFB-Fußballregeln übernommen und gelten ab dem 01. Juli 202 deutschlandweit von der Bundesliga bis zur Kreisklasse. In diesem Artikel erklären wir die Regeländerungen 2021/22.

Quelle: IG-Schiedsrichter - http://ig-schiedsrichter.de/regelaenderungen-zur-saison-2021-2022/)

Regel 1 – Spielfeld
Tor:
Abgeänderter Text:
Die Torpfosten und die Querlatte beider Tore müssen die gleiche Form aufweisen: quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder eine entsprechende Mischform.

Erklärung:
Dies ist eine Präzisierung der letztjährigen Aussage, was nur bedeutet, dass die beiden Tore gleich sein müssen.

Regel 11 – Abseits
Abgeänderter Text:
Die Hände und Arme aller Spieler einschließlich Torhüter werden dabei nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung einer Abseitsstellung gilt es zu beachten, dass die obere Grenze des Arms unten an der Achselhöhle verläuft.

Erklärung:
Gemäß der Handspielauslegung in Regel 12 gehört die Schulter nicht zum Arm. Folglich ist sie ein Körperteil, mit dem ein gültiger Treffer erzielt werden kann und das muss auch bei der Ermittlung der Abseitsstellung berücksichtigt werden. Denn nur Körperteile, mit denen ein Tor gültig erzielt werden kann, zählen für die Abseitsbewertung mit. Die Grenze wird benannt mit „Achselhöhle“ und ist in diesem Fall deckungsgleich mit der Grenze in der Regel 12 unter dem Begriff „Handspiel“.

Abwehraktion/Torverhinderungsaktion:
Abgeänderter Text:
Dies wird im Deutschen jetzt praxisgerecht nicht mehr mit dem Wort „Abwehraktion“ benannt, sondern mit „Torverhinderungsaktion“.

Erklärung:
Normalerweise setzt ein Spielen des Balles durch den Abwehrspieler eine strafbare Abseitsstellung außer Kraft. Nicht jedoch, wenn es sich dabei um ein „SAVE“ handelt. Mit „SAVE“ (englisch = Retten) ist eine „Torverhinderungsaktion“ und nicht nur eine Abwehraktion gemeint. Eine „Torverhinderungsaktion“ liegt dann vor, wenn ein Spieler einen sehr nah ans Tor oder ansonsten ins Tor gegangenen Ball in höchster Not wegspielt. Eine Abwehraktion ist, wenn noch mehrere Spieler hinter diesem Spieler stehen. Nur die Torverhinderungsaktion führt dazu, dass wie beim Torhüter selbst, das Abseits eines Stürmers nicht aufgehoben wird.

Regel 12 – Fouls und unsportliches Betragen
Textergänzung und abgeänderter Text:
Ein Freistoß/Strafstoß wird nur bei Vergehen gegen eine Person auf der Teamliste gegeben: Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte und des Feldes verwiesene Spieler sowie Teamoffizielle und Spieloffizielle.

Erklärung:
Ein Freistoß/Strafstoß kann nur bei einem Vergehen gegeben werden, wenn das Vergehen gegen eine auf der Teamliste (Spieler und Spieloffiziellen) stehende Person gerichtet war.

Handspiel:
Der gesamte Regeltext in Bezug auf Handspiel wurde komplett neugestaltet. Nach der Aussage: „Ein Vergehen liegt vor…“ wurden die 8 Unterpunkte auf 3 Unterpunkte reduziert. Hier der komplette Wortlaut für die Handspielauslegung inklusive der Definierung der Achselhöhle als Grenze:

Beim Handspiel gibt es zwei maßgebliche Regeländerungen. Die erste neue Regeländerung beschäftigt sich damit, wann der Schiedsrichter ein Handspiel als unnatürliches Vergrößern der Körperfläche und somit als strafbares Handspiel bewerten sollte. Die zweite neue Regeländerung handelt von unabsichtlichem aber trotzdem strafbarem Handspiel, weil dies in Zusammenhang mit einem unmittelbar folgendem Tor steht.

Abgeänderter Text:
Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft.
Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen.
Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:
• den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z.B. durch eine Bewegung der Hand/dem Arm zum Ball)
• den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand- /Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand- /Armhaltung geht der Spieler das Risiko, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird.
• ins gegnerische Tor trifft
– direkt mit der Hand/Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter)
– unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht)
Für den Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt.
Berührt der Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal (mit oder ohne Hand/Arm), ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist der Torhüter entsprechend zu sanktionieren, sofern er damit einen aussichtsreichen Angriff unterbindet, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt.

Erklärung:
Generell hebt das IFAB hervor, dass nicht jeder Ballkontakt mit der Hand bzw. dem Arm ein Handspielvergehen ist. Die Absicht und die Intention des Spielers werden dabei wieder wesentlich stärker in den Vordergrund gestellt. Der Schiedsrichter muss die Arm- oder Handhaltung in Bezug auf die Bewegung des Spielers in der jeweiligen Situation beurteilen. Dient die Arm- oder Handhaltung dazu, die Abwehrfläche zu vergrößern und den Ball aufzuhalten, sprechen wir von einer Strafbarkeit. Ist es jedoch eine Arm- oder Handhaltung, die im Zusammenhang mit einer normalen Körperbewegung, die nicht zur Abwehr des Balles dient, in Verbindung gebracht wird, sprechen wir von einem nicht strafbaren Kontakt mit der Hand.
Zudem wird das unabsichtliche Handspiel eines Angreifers, in Folge dessen das Team dieses Spielers ein Tor erzielt, neu beschränkt, was den Begriff der Unmittelbarkeit betrifft. Hier ist dies nur noch gültig, wenn der Spieler selbst direkt und unmittelbar ein Tor erzielt. Wenn es nur zu einer Torchance kommt oder erst ein weiterer Spieler an den Ball kommt und dann das Tor er- zielt wird, ist keine Unmittelbarkeit gegeben. In solchen Fällen ist die Torerzielung regulär.

Die neuen Fußballregeln verzichten komplett auf Sonderregelungen bei Abprallern vom eigenen oder gegnerischen Körper. Stattdessen wird neben dem offensichtlichen Handspiel nur noch darauf geachtet, ob es sich um ein unnatürliches Vergrößern der Körperfläche handelt. Unnatürlich bedeutet hier, dass keine der beiden folgenden Aussagen zutrifft: 1. Die Position der Hand oder des Arm ist die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der Situation, 2. Die Haltung der Hand oder des Arms kann durch die Körperbewegung des Spielers gerechtfertigt werden.

Definition – Personen:
Textergänzung und abgeänderter Text:
Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers inner- oder außer- halb des Spielfeldes gegen Drittpersonen unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichter- ball fortgesetzt, es sei denn das Vergehen wird mit einem Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis verlassen hat.

Erklärung:
Damit ist der Staus einer Drittpersonen klar definiert. Es sind alle die, die nicht auf dem Spielbericht aufgeführt sind bzw. nicht als Spieloffizielle tätig sind. Zudem wird festgehalten, dass wenn der Schiedsrichter im laufenden Spiel erkennt, das ein Spieler aufgrund eines Vergehens gegen Drittpersonen das Spielfeld verlässt, das Spiel mit einem indirekten Freistoß fortgesetzt wird. Kann der Schiedsrichter den Grund durch das Verlassen allerdings nicht feststellen (der Spieler wird zum Beispiel wegen einer Verletzung bereits außerhalb behandelt), so wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt. Dies wurde in der Praxis bereits schon so gehandhabt.

Achtung: Bspw. im Südwestdeutschen Fußball-Verband gilt nur der Trainer als Spieloffizieller. Alle weiteren Personen, auch wenn sie sich im Innenraum aufhalten, gelten als Drittpersonen.

Fehlverhalten beim Abstoß:
Abgeänderter Text:
Ein indirekter Freistoß wird gegeben, wenn ein Spieler absichtlich einen Trick einleitet (auch bei einem Freistoß/Abstoß), bei dem der Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter gespielt wird, um so die Zuspielbestimmung zu umgehen. Egal, ob der Torhüter den Ball mit den Händen berührt oder nicht, leitet der Torhüter den Trick ein, wird er bestraft.

Erklärung:
Ab der neuen Saison ist es auch bei der Abstoßausführung ein Vergehen, wenn sich ein Spieler einen Trick zu Nutze macht, um dem Torhüter bei einem absichtlichen Zuspiel die Möglichkeit zu geben, den Ball mit der Hand aufzunehmen. Hierbei ist der Initiator des Tricks zu verwarnen. Damit werden zukünftig Abstoß und Freistoß gleichgestellt.